{"id":77,"date":"2019-11-06T06:59:38","date_gmt":"2019-11-06T05:59:38","guid":{"rendered":"http:\/\/127.0.0.1\/wp\/?page_id=77"},"modified":"2019-11-06T07:01:13","modified_gmt":"2019-11-06T06:01:13","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feuerwehr-mauloff.de\/?page_id=77","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Satzung des Vereins <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Freiwillige Feuerwehr Mauloff <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  1 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Name, Sitz und Rechtsform <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8220;Freiwillige Feuerwehr Mauloff&#8221;. 2. Der Sitz des Vereins ist Weilrod, Ortsteil Mauloff. 3. Er wird wie ein eingetragener Verein laut BGB gef\u00fchrt. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  2 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zweck des Vereins <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein Freiwillige Feuerwehr Mauloff verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke, indem er das Feuerwehrwesen in Mauloff f\u00f6rdert. 2. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mittteln des Vereins. 3. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  3 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Verein besteht aus: <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a) den Mitgliedern der Einsatzabteilung b) den Mitgliedern der Altersabteilung c) den Passiven Mitgliedern d) den Ehrenmitgliedern e) den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr f) den f\u00f6rdernden Mitgliedern <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  4 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erwerb der Mitgliedschaft <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Aufnahme in die Einsatzabteilung, die Altersabteilung und die Jugendabteilung regelt sich nach der jeweils g\u00fcltigen Ortssatzung f\u00fcr die Freiwillige Feuerwehr. Mit der Aufnahme in eine dieser drei Abteilungen wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in den Verein Freiwillige Feuerwehr Mauloff erworben. 2. Als f\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen aufgenommen werden, die durch ihren Beitritt ihre Verbundenheit mit dem Feuerwehrwesen bekunden wollen. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die seitherigen f\u00f6rdernden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind bei in Kraft treten dieser Satzung f\u00f6rdernde Mitglieder des Vereins Freiwillige Feuerwehr Mauloff. <br>\nSeite 2 <\/li><li>Ehrenmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die sich besondere Verdienst erworben haben. Sie werden vom Vorstand ernannt und sind von Beitragszahlungen befreit. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  5 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beendigung der Mitgliedschaft <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliedschaft kann mit schriftlicher Erkl\u00e4rung zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres mit Frist von 3 Monaten gek\u00fcndigt werden. 2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tode des Mitgliedes, ferner durch Ausschlu\u00df aus dem Verein. Der Ausschlu\u00df ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. 3. \u00dcber den Ausschlu\u00df des Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand innerhalb von vier Wochen zul\u00e4ssig. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung.  Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. 4. In allen F\u00e4llen ist der Auszuschlie\u00dfende vorher anzuh\u00f6ren. Der Ausschlu\u00df ist schriftlich zu begr\u00fcnden. 5. Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden wie auch bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins keine Beitr\u00e4ge oder andere geleistete Einlagen zur\u00fcck. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  6 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mittel <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht durch: a) j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festzusetzen ist.  b) freiwillige Zuwendungen c) Zusch\u00fcsse aus \u00f6ffentlichen Mitteln <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  7 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Organe des Vereins <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  8 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mitgliederversammlung <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlu\u00dforgan. 2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter  mindestens einmal j\u00e4hrlich mit einer 14-t\u00e4gigen Frist schriftlich einberufen. 3. Satzungs\u00e4nderungen sind der Tagesordnung mit einer 4-w\u00f6chigen Voranzeige anzuzeigen. \nSeite 3 <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  9 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aufgaben der Mitgliederversammlung <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: a) Beratung und Beschlu\u00dffassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge, b) die Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Kassenwartes, des Schriftf\u00fchrers und der Beisitzer f\u00fcr eine Amtszeit von 5 Jahren. c) die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und deren Genehmigung d) die Genehmigung der Jahresrechnung e) die Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes f) die j\u00e4hrliche Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern g) die Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen h) Entscheidungen, \u00fcber die Beschwerde von Mitgliedern gegen den Ausschlu\u00df aus dem Verein i) die Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  10 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verfahrensordnung \u00fcber die Mitgliederversammlung <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde und mindestens 10 Mitglieder anwesend sind. 2. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Mehrheit der abgegebenen  Stimmen. Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich offen. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung. 3. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, Schriftf\u00fchrer und Beisitzer werden in getrennten Wahlg\u00e4ngen gew\u00e4hlt. Gew\u00e4hlt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. 4. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu bescheinigen ist. Die Niederschrift ist der jeweils folgenden Mitgliederversammlung bekanntzugeben. 5. Jedes Mitglied ist berechtigt, seine Antr\u00e4ge zur Niederschrift zu geben <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  11 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vereinsvorstand <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Kassenwart d) dem Schriftf\u00fchrer e) dem Ger\u00e4tewart f) dem Jugendwart g) zwei Beisitzern <\/li><li>Der Wehrf\u00fchrer, sein Stellvertreter und der Jugendfeuerwehrwart sind, soweit sie nicht durch Wahlen dem Vorstand angeh\u00f6ren, kraft Amtes Vorstandsmitglieder. 3. Der Vorstand hat alle Mitglieder fortgesetzt angemessen \u00fcber die Vereinsangelegenheiten zu unterrichten. 4. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter l\u00e4dt zu den Vorstandsitzungen ein und leitet sie. \u00dcber die Vorstandssitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von ihm unterzeichnet wird. 5. Der Vorstand beschlie\u00dft mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. \nSeite 4 <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  12 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Beschl\u00fcssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich. Er vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. 2. Erkl\u00e4rungen des Vereins werden im Namen des Vorstandes durch den Vorsitzenden abgegeben. 3. Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende in Alleinvertretungsmacht; der stellvertretende Vorsitzende nur in Verhinderung des 1. Vorsitzenden. 4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  13 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Rechnungswesen <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Kassenwart ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erledigung der Kassengesch\u00e4fte verantwortlich. 2. Er darf Auszahlungen nur leisten, wenn der Vorstand die Ausgabe bewilligt hat. Kontoverf\u00fcgungen k\u00f6nnen vom Vorsitzenden oder Kassenwart get\u00e4tigt werden. 3. \u00dcber alle Einnahmen und Ausgaben ist ein Buch zu f\u00fchren. 4. Am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres legt der Kassenwart gegen\u00fcber den Kassenpr\u00fcfern Rechenschaft ab. Ein schriftlicher Kassenbericht ist der Hauptversammlung vorzulegen. 5. Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte und erstatten der Hauptversammlung Bericht. <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  14 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Jugendfeuerwehr <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Jugendordnung der Jugendfeuerwehr ist Bestandteil dieser Satzung. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  15 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aufl\u00f6sung <\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier F\u00fcnftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung beschlossen wird. 2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlu\u00dff\u00e4hig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschlu\u00df zur Aufl\u00f6sung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der vertretenen Stimmen gefa\u00dft wird. In der zweiten Ladung mu\u00df auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden. Liquidatoren sind 1. Vorsitzender und Kassenwart. 3. Im Falle einer Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Ortsteil Mauloff, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Brandschutz zu verwenden hat. \nSeite 5 <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7  16 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Inkrafttreten <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Satzung wurde in der ordentlichen Jahreshauptversammlung am 05.M\u00e4rz 1994 beschlossen. <br>\n =================== <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Freiwillige Feuerwehr Mauloff \u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsform Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8220;Freiwillige Feuerwehr Mauloff&#8221;. 2. 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